Entwurf Schulentwicklungsplan - Teilplan Grundschulen und Entwicklungsplanung außerunterrichtlicher Betreuungseinrichtungen - Fortschreibung 2022/2023 - 2026/2027 hier: Stellungnahmen der Schulkonferenzen der Grundschulen Bezirk I bis VI
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für Grundschulen sowie der Entwicklungsplanung außerunterrichtlicher Betreuungseinrichtungen für den Zeitraum von 2022/2023 bis 2026/2027 liegt dem Integrationsausschuss eine Mitteilung des Schulverwaltungsamtes vor. Die Vorlage mit der Nummer 20222893 dokumentiert die Stellungnahmen der Schulkonferenzen der Grundschulen aus den Bezirken I bis VI.
Gemäß § 76 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen wurden die betroffenen Schulen am 5. September 2022 über den Entwurf des Schulentwicklungsplanes informiert und zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert. Bisher wurden den Schulleitungen der Schulen, die als Kategorie mit akutem Handlungsbedarf eingestuft sind, Maßnahmenkonzepte vorgestellt, welche von den Zentralen Diensten nach einer ersten Prüfung entwickelt wurden.
Für die Schulen, bei denen mittelfristiger Handlungsbedarf besteht oder im aktuellen Betrachtungszeitraum kein baulicher Handlungsbedarf vorliegt, ist eine Beteiligung der Schulkonferenzen erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Dies soll geschehen, nachdem die entsprechenden Maßnahmenkonzepte den Schulleitungen präsentiert wurden. Die entsprechenden Stellungnahmen der Schulen sowie die Synopsen der Schulverwaltung sind der Vorlage beigefügt.
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