Aufstockung von Gebäuden – Wohnraum schaffen ohne Neuversiegelung
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat im Bochumer Rat angefragt, welche Bebauungspläne die Aufstockung von Gebäuden oder den Ausbau von Dachgeschossen ermöglichen, um Wohnraum ohne zusätzliche Bodenversiegelung zu schaffen. Die Verwaltung, vertreten durch Tobias Hundt vom Amt für Stadtplanung und Wohnen, teilte mit, dass keine Übersicht über die Zulassungsfähigkeit solcher Vorhaben in den 535 rechtskräftigen Bebauungsplänen im Stadtgebiet vorliegt. Eine solche Auflistung könne aufgrund fehlender Ressourcen nicht erstellt werden.
Die Verwaltung erläuterte, dass in vielen Bebauungsplänen die zulässige Anzahl an Vollgeschossen bereits ausgeschöpft ist. Die Zulässigkeit von Aufstockungen hänge oft von den Regelungen der Bauordnung NRW oder den Vorgaben des § 34 BauGB für unbeplanter Innenbereiche ab. Der Ausbau von Dachgeschossen sei primär eine Frage des Bauordnungsrechts und hänge nicht zwingend von Bebauungsplänen ab, sofern keine neuen Vollgeschosse entstehen. Änderungen an bestehenden Plänen seien möglich, müssten jedoch im Einzelfall unter Berücksichtigung städtebaulicher Rahmenbedingungen wie Abstandsflächen oder Stellplatzbedarf geprüft werden. Als konkretes Beispiel für ein laufendes Verfahren nannte die Verwaltung den Aufstellungsbeschluss für das Gebiet „Am Dornbusch“ in Bochum-Mitte, der eine Aufstockung von Mehrfamilienhäusern vorsieht.
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- 10.11.2022Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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