3.4 Erlass der Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 Produktgruppe 5602 Reparaturkostenfond für Bochumer Bürger (Reparaturbonus) -Änderungsantrag der FFB-Ratsfraktion-
✦ KI-Zusammenfassung
Die FFB-Ratsfraktion Bochum hat einen Antrag auf Einrichtung eines Reparaturkostenfonds in der Stadt gestellt. Das Vorhaben, das sich an dem Modellversuch in Thüringen orientiert, soll die Reparatur von haushaltsüblichen Elektrogeräten fördern. Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Bochum ab 18 Jahren. Die Kostenübernahme ist auf maximal 50 Prozent der Reparaturkosten begrenzt, wobei ein Höchstbetrag von 100 Euro pro Person und Jahr vorgesehen ist. Selbst durchgeführte Reparaturen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Im Rahmen des Antrags soll die Stadtverwaltung eine Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Bochum prüfen. Sollte die Verbraucherzentrale die Bearbeitung der Anträge übernehmen, sieht der Antrag eine Aufstockung der Zuwendungen um 35.000 Euro vor, um eine 0,5-Stelle zu finanzieren.
Für das Haushaltsjahr 2023 sollen zunächst 200.000 Euro bereitgestellt werden. Nach dem Verbrauch der Mittel oder zum Ende des Jahres soll eine Evaluierung stattfinden, um über eine Fortführung des Programms im Jahr 2024 zu entscheiden, wofür weitere 200.000 Euro eingeplant sind. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit von Förderprogrammen auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene zu prüfen und gegebenenfalls entsprechende Anträge zu stellen.
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Beratungsfolge
- 20.10.2022Mehrheitlich gegen den ÄnderungsantragEnthaltungen: 0Dagegen: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Partei/Stadtgestalter)Dafür: 1 (FFB)Herr Müller (Linke) abwesend bei der Abstimmung
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