Zuwendungen nach § 5 e der Zuwendungsrichtlinien im Jahr 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltung Bochum-Wattenscheid II hat die Bezirksvertretung über die im Jahr 2022 gewährten Zuwendungen informiert. In der Mitteilung mit der Nummer 20222833 wurde dargelegt, dass im vergangenen Kalenderjahr insgesamt drei Zuwendungen nach § 5 e der geltenden Zuwendungsrichtlinien der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid vergeben wurden.
Die Gesamtsumme der gewährten Mittel belief sich auf 1.500 Euro. Die einzelnen Beträge lagen dabei jeweils bei maximal 500 Euro. Die Information wurde dem Gremium zur Kenntnisnahme für die Sitzung am 8. November 2022 vorgelegt. Einzelheiten zu den Empfängern und den jeweiligen Zuwendungshöhen sind der Anlage der Vorlage zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 08.11.2022Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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