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Beschlussvorlage der Verwaltung

Dorstener Straße - Einrichtung temporärer Radwege zwischen Poststraße und Stadtgrenze Herne (Antrag gem. § 24 GO NRW)

20222789 23.11.2022 Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 23.11.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (18. Sitzung) · Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage 20222789 des Tiefbauamtes wird die Ablehnung eines Antrags auf Einrichtung temporärer Radwege in der Dorstener Straße dargelegt. Ein Bürger hatte im Rahmen einer Anregung nach § 24 GO NRW beantragt, zwischen der Poststraße und der Stadtgrenze zu Herne beidseitige temporäre Radwege einzurichten, um die Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr zu erhöhen.

Die Verwaltung schlägt vor, dieser Anregung nicht zu folgen. Als Begründung führt das Tiefbauamt die hohe Verkehrsbedeutung der Dorstener Straße als Bundesstraße 226 an, die täglich über 22.000 Fahrzeuge nutzt. Vorangegangene Untersuchungen zur Reduzierung von Fahrspuren ergaben, dass die Kapazität an wichtigen Knotenpunkten wie der Hordeler Straße/Poststraße und der Riemker Straße nicht mehr ausreichen würde. Eine Verringerung der Fahrstreifen hätte laut den Berechnungen zu ungenügender Leistungsfähigkeit und langen Rückstaus während der Grünphasen geführt. Zudem wird darauf verwiesen, dass das Verkehrskonzept Hamme-Hordel-Hofstede eine Wegnahme von Fahrspuren nicht als Lösung vorsieht.

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