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Mitteilung der Verwaltung

Reform des Betreuungsrechtes 2023

20222719 29.11.2022 Amt für Soziales

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung Bochums informiert über die Reform des Betreuungsrechts zum 1. Januar 2023 sowie deren Umsetzung in der Stadt. Im Rahmen des sogenannten „Bochumer Modells“ werden die Aufgaben der rechtlichen Betreuung aktuell durch sechs Wohlfahrtsverbände wahrgenommen, wobei derzeit rund 4.500 Betreuungen durch Berufs-, Vereins- und ehrenamtliche Betreuer durchgeführt werden.

Die Gesetzesreform zielt darauf ab, den Willen und die Wünsche der betreuten Personen stärker in den Mittelpunkt zu stellen. Zu den wesentlichen Änderungen gehören eine stärkere Eingrenzung der Betreuung auf notwendige Bereiche, eine erhöhte Mitsprache der Betreuten sowie ein Ausbau der gerichtlichen Kontrolle durch Rechtspfleger. Zudem wird die Rechtsstellung der Betreuungsvereine gestärkt und für Berufsbetreuer ein Registrierungsverfahren eingeführt, das den Nachweis von Sachkunde und Berufshaftpflichtversicherung erfordert.

In Bochum findet eine Umsetzung der erweiterten Unterstützung durch temporäres Fallmanagement derzeit nicht statt, da die Stadt nicht als Modellkommune in Nordrhein-Westfalen teilnimmt. Für bereits tätige Berufsbetreuer ist ab dem Stichtag die Anmeldung beim Registrierungsverfahren notwendig. Die Betreuungsstelle des Amtes für Soziales stellt hierfür eine Ansprechperson zur Unterstützung der Betreuer bereit.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 166 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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