Beantwortung der Anfrage der Vorsitzenden Frau Janura aus der 18. Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke vom 16.08.2022 zur Vorlage 20221233
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Vorsitzenden des Ausschusses für Planung und Grundstücke reagiert, die sich auf die Auswirkungen der Neufassung des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) bezog. Gegenstand der Anfrage war die Frage nach dem Personalbedarf der Unteren Denkmalbehörde infolge der gesetzlichen Änderungen sowie nach dem Zeitpunkt für die Umsetzung personeller Maßnahmen.
In der vorliegenden Antwort erläutert das Amt für Stadtplanung und Wohnen, dass im Rahmen der Budgetdialoge 2022 ein Bedarf für eine zusätzliche Stelle im Bereich Denkmalschutz und Denkmalpflege ermittelt wurde. Diese Stelle soll im Haushaltsjahr 2023 ausgeschrieben werden.
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Beratungsfolge
- 29.11.2022Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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