Antrag auf Befristete Anerkennung des Vereins: „Ronak e.V“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Jugendamtes hat mit der Beschlussvorlage 20222655 den Antrag auf befristete Anerkennung des Vereins „Ronak e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII vorgelegt. Die Anerkennung soll vorerst bis zum 26. Oktober 2025 erfolgen. Mit dieser Entscheidung sind Nebenbestimmungen verknüpft, wonach der Verein zu festgelegten Terminen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 detaillierte Tätigkeitsberichte bei der Verwaltung des Jugendamtes einreichen muss. Die Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Arbeit im Bereich der Jugendhilfe und begründet keinen Anspruch auf öffentliche Förderung. Zudem bleibt eine mögliche Rücknahme der Anerkennung vorbehalten, falls die rechtlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
Der in Bochum ansässige Verein „Ronak e.V.“ verfolgt das Ziel, die Integration von Kindern, Jugendlichen und Familien mit Migrationshintergrund zu fördern. Das Angebot umfasst unter anderem musikalische Ausbildung, Nachhilfeunterricht, Sprachkurse sowie kulturelle und sportliche Aktivitäten. Derzeit nehmen etwa 150 Kinder und Jugendliche an den Programmen teil. Die Verwaltung bestätigt, dass alle erforderlichen Unterlagen, wie der Registerauszug und der Freistellungsbescheid des Finanzamtes, vorliegen und die Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt sind. Auch der Kinder- und Jugendring Bochum e.V. sowie die zuständigen Arbeitsgruppen befürworten die befristete Anerkennung des Vereins.
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Beratungsfolge
- 26.10.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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