Perspektivberatung für Familien, in denen ein Kind in der stationären Jugendhilfe untergebracht wurde – Rückführung versus andere Lebensperspektive
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung stellt das Konzept „Perspektivklärung“ für Familien vor, in denen mindestens ein Kind in stationärer Jugendhilfe untergebracht ist. Nach Abschluss einer Pilotphase, die von Juni 2021 bis Februar 20
22 durchgeführt wurde, soll das Angebot nun durch alle Bochumer Erziehungsberatungsstellen im Rahmen einer Modellphase angeboten werden. Die Entwicklung des Konzepts erfolgte durch die städtische Erziehungsberatungsstelle Blickpunkt Kind in Abstimmung mit weiteren Trägern sowie der Abteilungsleitung des Sozialen Dienstes.
Das Beratungsangebot basiert auf § 37 SGB VIII und zielt darauf ab, langfristige Perspektiven für Kinder und Jugendliche zu erarbeiten. Dies kann die Rückführung in das Herkunftssystem oder die Entwicklung alternativer Lebensperspektiven umfassen. Inhaltlich stehen die Auseinandersetzung mit den Ursachen der Unterbringung sowie die Veränderung von Familienmustern im Fokus. Zudem sollen Loyalitätskonflikte zwischen den Institutionen und den Familien reduziert werden. Die konkrete Umsetzung wird derzeit zwischen dem Sozialen Dienst und den Erziehungsberatungsstellen abgestimmt, wobei erste Fälle bereits angemeldet wurden. Eine Evaluation der Modellphase ist für den Sommer 2023 vorgesehen, deren Ergebnisse anschließend dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorgelegt werden.
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- 26.10.2022kein Ergebnis hinterlegt
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