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Mitteilung der Verwaltung

Perspektivberatung für Familien, in denen ein Kind in der stationären Jugendhilfe untergebracht wurde – Rückführung versus andere Lebensperspektive

20222630 26.10.2022 Familienpädagogisches Zentrum

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung stellt das Konzept „Perspektivklärung“ für Familien vor, in denen mindestens ein Kind in stationärer Jugendhilfe untergebracht ist. Nach Abschluss einer Pilotphase, die von Juni 2021 bis Februar 20

22 durchgeführt wurde, soll das Angebot nun durch alle Bochumer Erziehungsberatungsstellen im Rahmen einer Modellphase angeboten werden. Die Entwicklung des Konzepts erfolgte durch die städtische Erziehungsberatungsstelle Blickpunkt Kind in Abstimmung mit weiteren Trägern sowie der Abteilungsleitung des Sozialen Dienstes.

Das Beratungsangebot basiert auf § 37 SGB VIII und zielt darauf ab, langfristige Perspektiven für Kinder und Jugendliche zu erarbeiten. Dies kann die Rückführung in das Herkunftssystem oder die Entwicklung alternativer Lebensperspektiven umfassen. Inhaltlich stehen die Auseinandersetzung mit den Ursachen der Unterbringung sowie die Veränderung von Familienmustern im Fokus. Zudem sollen Loyalitätskonflikte zwischen den Institutionen und den Familien reduziert werden. Die konkrete Umsetzung wird derzeit zwischen dem Sozialen Dienst und den Erziehungsberatungsstellen abgestimmt, wobei erste Fälle bereits angemeldet wurden. Eine Evaluation der Modellphase ist für den Sommer 2023 vorgesehen, deren Ergebnisse anschließend dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorgelegt werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 170 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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