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Antwort der Verwaltung

Aufstellung von Verkehrsschildern „Tempo 30“ und „Spielende Kinder“ in der Straße „Auf dem Rücken“

20222619 08.11.2022 Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 08.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (17. Sitzung) · Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Bezirksfraktion Bochum-Wattenscheid hat im Rahmen einer Anfrage unter Gerd Kipp die Aufstellung zusätzlicher Verkehrszeichen in der Straße „Auf dem Rücken“ angeregt. Konkret wurde geprüft, ob Hinweisschilder wie „Achtung Kinder“ oder „Spielende Kinder“ sowie weitere „Tempo 30“-Schilder angebracht werden können, um Gefahrensituationen zu vermeiden.

Die Antwort des Tiefbauamtes führt aus, dass die Installation von Gefahrzeichen nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in diesem Bereich nicht vorgesehen ist, da Fahrzeugführende in einer Tempo-30-Zone grundsätzlich mit querenden Kindern rechnen müssen. Ein Schild für einen „verkehrsberuhigten Bereich“ kommt aufgrund der vorhandenen Gehwege und der Straßenraumgestaltung ebenfalls nicht in Betracht.

Bezüglich einer weiteren Beschilderung zur Geschwindigkeitsbegrenzung hält die Verwaltung fest, dass gemäß StVO eine Kennzeichnung der Tempo-30-Zone lediglich an deren Eingangsbereichen erforderlich ist. In der Sudholzstraße erfolgt diese Kennzeichnung bereits durch Verkehrszeichen und Piktogramme auf der Fahrbahn. Da die Straße „Auf dem Rücken“ primär von ortskundigen Verkehrsteilnehmern genutzt wird, sieht das Tiefbauamt keine Notwendigkeit für zusätzliche Schilder, da die bestehende Beschilderung bei normaler Aufmerksamkeit ausreicht.

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