Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten sowie für gebührenpflichtige Parkplätze bei Großveranstaltungen im Gebiet der Stadt Bochum (Parkgebührenordnung) - Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion -
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Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat für die Sitzung des Rates am 29. September 2022 einen Änderungsantrag zur Parkgebührenordnung vorgelegt. Der Antrag betrifft die Festsetzung von Gebühren für Parkuhren, Parkscheinautomaten sowie für gebührenpflichtige Parkplätze bei Großveranstaltungen im Stadtgebiet Bochum.
Der Entwurf sieht vor, die Gebühren in Zone I auf 0,45 Euro pro angefangene 15 Minuten und in Zone II auf 0,40 Euro pro angefangene 20 Minuten festzusetzen. Für speziell gekennzeichnete gebührenpflichtige Parkplätze werden Sätze von 1,80 Euro für Zone I beziehungsweise 1,20 Euro für Zone II je angefangene Stunde vorgeschlagen. Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass eine Gebührenerhöhung in Zone I um 50 Prozent zu hoch ausfalle und die vorgeschlagene Rate von 1,80 Euro pro Stunde weiterhin über den Kosten für Parkhäuser liege. Für die Zone II wird eine Erhöhung um 0,15 Euro je angefangene Stunde als ausreichend erachtet.
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- 29.09.2022kein Ergebnis hinterlegt
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