Überleitung des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) in einen Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) gemäß § 204 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Überleitung des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) in einen Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP). Mit dem künftigen Feststellungsbeschluss des neuen Regionalplans Ruhr endet die Funktion des RFNP als Regionalplan, wobei der bauleitplanerische Teil gemäß § 204 BauGB als GFNP fortbesteht. An diesem Verfahren sind die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen beteiligt.
Da durch den Wegfall des RFNP die Geschäftsgrundlage der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr entfällt, wird deren formelle Auflösung nach Empfehlung des Zentralinstituts für Raumplanung (ZIR) vorbereitet. Die künftige Zusammenarbeit der beteiligten Kommunen soll auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung erfolgen. Diese regelt voraussichtlich die Organisation der Verwaltungszusammenarbeit, die Kostenverteilung sowie die Abstimmung bei der Bauleitplanung und die Abgabe gemeinsamer Stellungnahmen zu Planungen Dritter.
Der verfahrensbegleitende Ausschuss (vbA) wird als politisches Gremium für den städteübergreifenden Austausch beibehalten. Eine Neubekanntmachung des GFNP ist möglich, um die Transparenz zu gewährleisten und Anpassungen im Rahmen von Planänderungen vorzunehmen.
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- 03.11.2022Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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