Sicher unterwegs
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sozialverwaltung hat die Ergebnisse einer Prüfung zum Antrag „Sicher unterwegs“ vorgelegt. Gegenstand der Untersuchung war die Einführung eines städtisch geförderten Taxi-Gutscheinsystems für Bochumer Bürger in der Nachtzeit sowie für stark mobilitätseingeschränkte Senioren. Dabei sollten auch bestehende Angebote wie das Ruftaxi der BOGESTRA berücksichtigt werden.
Im Rahmen eines interkommunalen Erfahrungsaustausches wurden unter anderem die Städte Köln, Duisburg, Gelsenkirchen und Hamm befragt. Ein vergleichbares System existiert lediglich in Hamm und Gelsenkirchen, ist dort jedoch an eine Gehbehinderung gebunden. In Bochum wird bereits ein Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen nach dem SGB IX angeboten, dessen Leistungen einkommens- und vermögensabhängig sind.
Eine Ausweitung des Angebots auf weitere Personengruppen findet in den untersuchten Kommunen kein Vorbild. Für eine Umsetzung im Rahmen der Grundsicherung (SGB II und SGB XII) fehlt die sozialhilferechtliche Anspruchsgrundlage, da Mobilitätskosten bereits Bestandteil der Regelbedarfe sind. Eine Realisierung über freiwillige Leistungen der Stadt ist aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht möglich, da hierfür keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
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