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Mitteilung der Verwaltung

Nichteinführung der Wettbürosteuer

20222549 29.09.2022 Amt für Finanzsteuerung

🟢 Beschlossen 29.09.2022 · Rat (18. Sitzung) · Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Bochum wird die geplante Einführung einer Wettbürosteuer nicht umsetzen. Wie das Amt für Finanzsteuerung mitteilte, ist die Erhebung dieser Steuer aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. September 2022 unzulässig geworden. Das Gericht entschied in mehreren Verfahren, dass eine kommunale Wettbürosteuer den bundesrechtlichen Regelungen des Rennwett- und Lotteriegesetzes widerspricht.

Zuvor hatte der Rat am 27. Mai 2021 die Verwaltung mit der Einführung der Steuer sowie der Erlassung einer entsprechenden Satzung beauftragt. Ziel der Maßnahme war es, zusätzliche Einnahmen für den städtischen Haushalt zu generieren und ordnungs- sowie sozialpolitische Ziele zu verfolgen. Eine entsprechende Satzung wurde am 25. August 2022 beschlossen, wobei die Wirksamkeit zum 1. Januar 2023 vorgesehen war.

Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung wird die Wettbürosteuersatzung nicht veröffentlicht und somit nicht wirksam. Die Verwaltung gab an, dass eine Unzulässigkeit zum Zeitpunkt der Satzungsbeschlussfassung nicht zu erwarten war. Dennoch beabsichtigt die Verwaltung, sich weiterhin mit regulatorischen Möglichkeiten zu befassen, um die Ausbreitung von Wettbüros einzudämmen und zur Bekämpfung von Spielsucht beizutragen.

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  • 29.09.2022
    Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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