Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten sowie für gebührenpflichtige Parkplätze bei Großveranstaltungen im Gebiet der Stadt Bochum (Parkgebührenordnung) - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -
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Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Süd hat einen Änderungsantrag zur Parkgebührenordnung im Stadtgebiet Bochum vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die Festlegung der Gebühren für Parkuhren, Parkscheinautomaten sowie für gebührenpflichtige Parkplätze bei Großveranstaltungen.
Der Vorschlag sieht vor, die Gebühren in Zone I auf 0,45 Euro pro angefangene 15 Minuten und in Zone II auf 0,40 Euro pro angefangene 20 Minuten festzulegen. Für Parkplätze, die durch Verkehrszeichen als gebührenpflichtig gekennzeichnet sind, sollen die Sätze in Zone I auf 1,80 Euro und in Zone II auf 1,20 Euro pro angefangene Stunde angepasst werden. Die Regelungen sollen zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Bezirksfraktion Bochum-Süd, Michael Bringmann, begründet den Änderungsantrag mit der aktuellen wirtschaftlichen Lage. Er führt an, dass eine Gebührenerhöhung um 50 Prozent in Zone I zu hoch ausfalle, da die vorgeschlagene Stunde von 1,80 Euro bereits über den Kosten für Parkhäuser liege. Für den Bereich außerhalb der Zone I wird eine Erhöhung um 0,15 Euro pro angefangene Stunde als ausreichend erachtet, da dort keine Alternativen zur Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen zur Verfügung stünden.
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Beratungsfolge
- 20.09.2022Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen:1 (SPD)Dagegen:10 (SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP, DIE LINKE.)Dafür:6 (CDU, AfD)
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