Erlass der Haushaltssatzung 2023/2024 hier: Beratungen über die Haushaltsansätze des Amtes 61 - Amt für Stadtplanung und Wohnen - (Produktgruppen 5102 und 5201)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 20222520 den Entwurf für die Haushaltssatzung der Jahre 2023 und 2024 vor. Gegenstand des Beschlusses sind die Produktgruppen 5102, welche die Bauleit-, Entwicklungs- und Mobilitätsplanung umfasst, sowie 5201, die den Wohnungsmarkt, die Wohnungsförderung und den Denkmalschutz beinhaltet. Federführend für diesen Entwurf ist das Amt für Stadtplanung und Wohnen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa der Erlass der Haushaltssatzung zustimmt und die Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat weitergibt. Die inhaltliche Beratung im Ausschuss für Strukturentwicklung umfasst Themen wie die Stadtentwicklung, die regionale sowie die Flächennutzungsplanung und die Stadterneuerung. Für die Bereiche Städtebau, Mobilität und Projektentwicklung bei Großprojekten ist hingegen der Ausschuss für Planung und Grundstücke zuständig. Der Entscheidungsprozess sieht nach den Vorberatungen in den Ausschüssen eine abschließende Entscheidung im Rat vor.
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Beratungsfolge
- 03.11.2022Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 8 (SPD, Die GRÜNEN)Dagegen: 1 (Die PARTEI/STADTGESTALTER)Enthaltungen: 6 (CDU, Die LINKE., FFB, FDP)
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