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Beschlussvorlage der Verwaltung

Widmung der Stichstraße „Urbanusstraße“

20222476 02.11.2022 Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 02.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (16. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Widmung der Stichstraße „Urbanusstraße“ im Stadtteil Langendreer vorgelegt. Das Tiefbauamt beantragt, diesen Straßenabschnitt als Gemeindestraße zu widmen. Die entsprechende Entscheidung ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 2. November 2022 vorgesehen.

Nach Angaben in der Vorlage dient die Stichstraße der Erschließung der Anwohner und soll daher den öffentlichen Charakter erhalten. Während der Hauptzug der „Urbanusstraße“ bereits öffentlich ist, soll nun auch der betreffende Teil offiziell gewidmet werden. Die betroffene Fläche liegt in der Gemarkung Langendreer (Flur 15, Flurstück 802).

Die rechtliche Grundlage für die Widmung bildet § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit § 37 der Gemeindeordnung NRW. Die Flächen, die zur Widmung vorgesehen sind, befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Eine genaue Verortung der zu widmenden Fläche ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

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