Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten sowie für gebührenpflichtige Parkplätze bei Großveranstaltungen im Gebiet der Stadt Bochum (Parkgebührenordnung) - Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion -
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur Parkgebührenordnung vorgelegt, der die Gebühren für Parkuhren, Parkscheinautomaten sowie gebührenpflichtige Parkplätze bei Großveranstaltungen neu festlegen soll. Der Antrag von Ratsmitglied Stefan Jox war Gegenstand der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur am 8. September 2022.
Der Vorschlag sieht vor, die Gebühren in Zone I auf 0,45 Euro pro angefangene 15 Minuten an Parkuhren und Parkscheinautomaten festzusetzen. Für durch Zusatzschilder als gebührenpflichtig gekennzeichnete Parkplätze sollen in Zone I 1,80 Euro pro angefangene Stunde erhoben werden. In der Zone II, welche die übrigen öffentlichen Verkehrsflächen des Stadtgebietes umfasst, sollen die Gebühren an Automaten 0,40 Euro pro angefangene 20 Minuten betragen. Für markierte Parkplätze in dieser Zone ist ein Satz von 1,20 Euro pro angefangene Stunde vorgesehen.
Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. In der Begründung des Antrags wird angeführt, dass eine Gebührenerhöhung um 50 Prozent in Zone I zu hoch ausfalle, da die Kosten damit über den Gebühren für Parkhäuser lägen. Für die Zone II wird eine Erhöhung um 0,15 Euro pro angefangene Stunde als ausreichend bewertet.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagBeratungsergebnis: Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 11 (SPD, Grüne, Linke, P&STG, FFB)Dafür: 4 (CDU, FDP)
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