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Antwort der Verwaltung

Verbot der Durchfahrt für LKW Wilhelm-Leithe-Weg und Jung-Stilling-Straße

20222367 08.11.2022 Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 08.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (17. Sitzung) · Die Antwort der Verwaltung wird im Übrigen zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Bezirksfraktion Bochum-Wattenscheid hat im Rahmen einer Anfrage von Marc Westerhoff die Möglichkeit eines Durchfahrtsverbots für Lkw auf dem Wilhelm-Leithe-Weg und der Jung-Stilling-Straße geprüft. Ziel der Anfrage war es, die Wohngebiete durch eine Verkehrsberuhigung zu entlasten, insbesondere im Hinblick auf die geplante Erschließung des Geländes „Wilhelm-Leithe-Weg NORD“.

Die Verwaltung teilte mit, dass die Voraussetzungen für eine verkehrsrechtliche Anordnung von Lkw-Verboten nach der Straßenverkehrsordnung nicht vorliegen. Eine gemeinsame Überprüfung mit der Polizei ergab keine besondere Gefahrenlage, und auch das Unfalllagebild der vergangenen drei Jahre weist keine Auffälligkeiten auf. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass eine „Anlieger frei“-Regelung den Zugang für Gewerbebetriebe und Entsorgungsunternehmen weiterhin ermöglichen würde, wodurch sich der Lkw-Verkehr kaum verändern würde. Auch straßenbauliche Gründe gegen die Nutzung des Wilhelm-Leithe-Wegs durch Lkw wurden nicht festgestellt. Für die Jung-Stilling-Straße wurde das Ergebnis analog bewertet.

Bezüglich der zuvor montierten und wieder entfernten Verkehrszeichen erklärte das Tiefbauamt, dass die Montage fälschlicherweise auf eine Mängelmeldung eines Anwohners hin veranlasst wurde. Da keine entsprechende rechtliche Grundlage für ein Verbot bestand, wurden die Schilder wieder abmontiert.

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