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Antrag

Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten sowie für gebührenpflichtige Parkplätze bei Großveranstaltungen im Gebiet der Stadt Bochum (Parkgebührenordnung) - Änderungsantrag der CDU-Bezirksfraktion -

20222310 30.08.2022 Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Wattenscheid II

🟢 Beschlossen 30.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (15. Sitzung) · Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis: Enthaltungen: 2 (UWG:FB)Dagegen: 8 (SPD, Grüne, DIE LINKE.) Dafür: 3 (CDU)

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Bezirksfraktion Bochum-Wattenscheid hat mit Stefan Klapperich einen Änderungsantrag zur Parkgebührenordnung der Stadt Bochum vorgelegt. Der Antrag betrifft die Festsetzung von Gebühren für Parkuhren, Parkscheinautomaten sowie für gebührenpflichtige Parkplätze bei Großveranstaltungen im Stadtgebiet.

Der Entwurf sieht vor, dass in Zone I die Gebühr an Parkuhren und Parkscheinautomaten auf 0,45 Euro pro angefangene 15 Minuten festgesetzt wird. In Zone II beträgt der Satz 0,40 Euro pro angefangene 20 Minuten. Für durch Verkehrszeichen gekennzeichnete gebührenpflichtige Parkplätze sieht die Regelung in Zone I eine Gebühr von 1,80 Euro und in Zone II eine Gebühr von 1,20 Euro je angefangene Stunde vor.

Die vorgeschlagene Änderung der Parkgebührenordnung soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. In der Begründung des Antrags wird die geplante Erhöhung um 50 Prozent in Zone I im Vergleich zu den Gebühren für Parkhäuser als zu hoch dargestellt. Für den Bereich außerhalb der Zone I wird eine Erhöhung um 0,15 Euro pro angefangene Stunde als ausreichend bezeichnet.

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