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Antwort der Verwaltung

Zebrastreifen Günnigfelder Straße

20222281 15.09.2022 Tiefbauamt

↳ Zugehörige Anfrage Zebrastreifen Günnigfelder Straße · 10.03.2022
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Mitte hat die Einrichtung eines Zebrastreifens in der Günnigfelder Straße angefragt. Die Anfrage bezog sich auf eine Fußgängerüberquerung hinter der Kreuzung zur Röhlinghauser Straße in Richtung Herne. Anwohner sowie Mitglieder eines nahegelegenen Kleingartenvereins hatten diesen Wunsch geäußert, um die Sicherheit von Schul- und Kindergartenkindern beim Überqueren der Straße zu erhöhen.

Die Verwaltung teilte mit, dass nach einer gemeinsamen Prüfung durch das Tiefbauamt und die Polizei die Einrichtung eines Fußgängerüberweges nicht vorgesehen und nicht für erforderlich gehalten wird. Die Entscheidung basiert auf den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung, wonach ein Zebrastreifen nur bei bestimmten Verkehrsaufkommen angeordnet werden darf. Das aktuell festgestellte Fußgängeraufkommen rechtfertige die Maßnahme nicht.

Zudem besteht im Bereich der Querung eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Die vorhandene Mittelinsel biete bereits eine Unterstützung beim Überqueren der Straße, da hierbei lediglich eine Fahrtrichtung gleichzeitig betrachtet werden muss. Der Polizei sind im Zusammenhang mit der bestehenden Querungsinsel keine Unfälle bekannt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 150 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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