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Antwort der Verwaltung

Private-Equity-Gesellschaften im Gesundheitsbereich

20222256 21.10.2022 Gesundheitsamt

↳ Zugehörige Anfrage Private-Equity-Gesellschaften im Gesundheitsbereich · 16.08.2022
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktion DIE LINKE hat im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Fragen zur Beteiligung von Private-Equity-Gesellschaften an Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) gestellt. Die Anfrage umfasste die Bitte um eine Aufschlüsselung der Anzahl solcher Einrichtungen nach Fachrichtungen für die vergangenen fünf Jahre sowie die Frage nach Möglichkeiten, den Einfluss von Finanzinvestoren im Bereich der ambulanten Versorgung zu begrenzen.

In einer Antwort der Verwaltung unter der Leitung von Dr. Cordula Kloppe vom Gesundheitsamt wurde mitgeteilt, dass keine Informationen darüber vorliegen, welche Arztpraxen oder MVZ unmittelbar oder mittelbar in der Hand von Private-Equity-Gesellschaften stehen. Hinsichtlich der Frage nach regulatorischen Möglichkeiten zur Reduzierung des Einflusses von Finanzinvestoren erklärte die Verwaltung, dass Anträge auf Zulassung von Arztpraxen bei der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. der Ärztekammer gestellt werden. Da eine verpflichtende Benachrichtigung der Gesundheitsämter in Nordrhein-Westfalen nicht existiert, sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, Einfluss auf Finanzinvestoren zu nehmen.

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