Änderung der Verordnung über den Taxitarif für die von der Stadt Bochum zugelassenen Taxen (Taxitarif) vom 06.06.2019
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Bürgerservice sieht eine Änderung der Verordnung über den Taxitarif für in Bochum zugelassene Taxen vor. Der Vorschlag umfasst eine zweistufige Anpassung der Beförderungsentgelte. Die erste Erhöhung ist zum 1. Oktober 2022 geplant, eine zweite, kumulierte Erhöhung soll zum 1. April 2023 erfolgen.
Die beantragten Änderungen betreffen verschiedene Tarifbestandteile. Der Grundpreis soll von bisher 3,60 Euro über 4,30 Euro auf 4,50 Euro angehoben werden. Bei den Kilometerpreisen für Werktage ist eine Anpassung von 0,10 Euro pro 41,67 Meter auf 0,10 Euro pro 40,00 Meter vorgesehen. Zudem sind die Wartezeitentgelte sowie Zuschläge für Gepäckstücke, Kleintiere und die Bestellung von Großraumfahrzeugen von der Anpassung betroffen.
Als Gründe für die Tarifänderung führt die Verwaltung gestiegene Kostenstrukturen an. Hierzu zählen insbesondere die Erhöhung des Mindestlohns von 9,19 Euro auf 12,00 Euro sowie die Entwicklung der Kraftstoff- und Energiekosten. Die Kosten für Personal und Kraftstoffe machen laut Vorlage 80 Prozent der Kostenstruktur aus. Ein Vergleich mit den Tarifen in Nachbarstädten wie Dortmund, Herne, Gelsenkirchen, Bottrop und dem Kreis Recklinghausen zeigt, dass die beantragten Preise im mittleren Preisgefüge liegen. Die IHK Mittleres Ruhrgebiet unterstützt die Anpassung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem Antrag des Verbandes zu entsprechen und die Erhöhung zum 1. April 2023 an die Entwicklung des Mindestlohns zu knüpfen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 25.08.2022Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (FFB)
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