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Beschlussvorlage der Verwaltung

Umschichtung von Haushaltsmitteln der Bezirksvertretung Bochum-Ost zur Finanzierung der Bürgerwoche Ost hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW in Verbindung mit § 60 GO NRW

20222179 14.09.2022 Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Ost IV

🟢 Beschlossen 14.09.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (14. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Bochum-Ost soll eine Umschichtung von Haushaltsmitteln zur Finanzierung der Bürgerwoche Ost 2022 genehmigen. Die Vorlage dient der nachträglichen Bestätigung einer am 19. Juli 2022 getroffenen Dringlichkeitsentscheidung.

Es wird beantragt, einen Betrag von 14.000 EUR aus bezirklichen Mitteln in das PSP-Element „Aktivitäten im Stadtbezirk“ umzuschichten. Damit sollen die höheren Kosten gedeckt werden, die bei der Durchführung der Bürgerwoche im Zeitraum vom 9. bis 15. Juni 2022 entstanden sind.

Die Ursachen für den Mehraufwand liegen laut Verwaltung unter anderem in Baumaßnahmen des Tiefbauamtes am Ümminger See. Da die Veranstaltung aufgrund dieser Arbeiten auf der gegenüberliegenden Seeseite stattfinden musste, waren zusätzliche Ausgaben für die Stromversorgung durch Stromerzeuger sowie für die Bühnentechnik auf der Rollschuhbahn erforderlich. Zudem wird auf allgemeine Preissteigerungen seit der letzten Bürgerwoche im Jahr 2019 verwiesen. Die Umschichtung dient der Deckung dieser Kosten, wobei keine jährlichen Folgelasten entstehen.

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