Aufteilung der Ansätze für weitere bedarfsorientierte Hochbausanierungsmaßnahmen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Neuverteilung der Mittel für bedarfsorientierte Hochbausanierungsmaßnahmen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 vorgelegt. Grundlage hierfür ist die Änderung der Hauptsatzung vom 6. April 2021, welche die Zuständigkeiten zwischen den Stadtbezirken und der überbezirklichen Verwaltung neu geregelt hat. Während die Bezirke weiterhin für die Instandsetzung von Grundschulen, offenen Ganztagseinrichtungen sowie öffentlichen Einrichtungen zuständig sind, fallen andere Gebäude, wie beispielsweise weiterfühende Schulen, nicht mehr in ihren Verantwortungsbereich.
Aufgrund dieser veränderten Zuständigkeiten und auf Basis aktualisierter Flächenangaben wurden die Mittel für das Hochbausanierungsprogramm neu verteilt. Die Anpassung berücksichtigt bauliche Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte, wie Neubauten oder Abrisse. Dies führte zu einer Reduzierung der Ansätze für das bezirkliche Hochbausanierungsprogramm, während sich die Mittel, über die der Betriebsausschuss für Eigenbetriebe entscheidet, erhöht haben. Die vorgeschlagene Maßnahmenliste orientiert sich ausschließlich an der baulichen Notwendigkeit und dem Sanierungsbedarf. Der jährliche Mittelbedarf für die Durchführung der Maßnahmen wird mit 4.382.000 Euro beziffert. Über die Verwendung der angepassten Haushaltsmittel soll im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe entschieden werden.
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