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Antwort der Verwaltung

Polizeigebäude an der Uhlandstraße

20222047 14.09.2022 Amt für Stadtplanung und Wohnen

↳ Zugehörige Anfrage Polizeigebäude an der Uhlandstraße · 30.03.2022
🟢 Beschlossen 14.09.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (10. Sitzung) · Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage eines Ratsmitglieds der SPD-Fraktion zur Zukunft des Polizeigebäudes an der Uhlandstraße reagiert. Hintergrund ist die Absicht der Polizei, den seit etwa 100 Jahren genutzten Standort zu verlassen und in modernere Räumlichkeiten umzuziehen. Bisher fanden zwischen dem BLB und der Stadtverwaltung noch keine konkreten Gespräche über eine Veräußerung oder eine mögliche Nachnutzung des Areals statt.

Da das Polizeipräsidium derzeit im Landeseigentum steht, liegt die Zuständigkeit für den Denkmalschutz bei der Bezirksregierung Arnsberg, was den direkten Einfluss der Stadt Bochum begrenzt. Im Falle eines Verkaufs wird die Stadt jedoch über ihr kommunales Vorkaufsrecht beteiligt. Nach einer etwaigen Veräußerung würde die Zuständigkeit für den Denkmalschutz auf die Untere Denkmalbehörde der Stadt Bochum übergehen, wodurch die Verwaltung in Sanierungs- und Umnutzungsprozesse stärker eingebunden wäre.

Konkrete Vorüberlegungen zur Nachnutzung liegen seitens der Verwaltung noch nicht vor. Grundsätzlich wird eine Fortführung der behördlichen Büronutzung als denkmalgerecht erachtet, andere Nutzungsarten sind jedoch möglich, sofern sie sich in das städtebauliche Umfeld und die historische Bausubstanz einfügen. Eine getrennte Nutzung einzelner Gebäudeteile ist nicht ausgeschlossen, wobei die Verwaltung eine Gesamtentwicklung des Komplexes aus städtebaulichen und denkmalpflegerischen Gründen bevorzugt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 185 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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