Antrag auf befristete Anerkennung des „GemI- Forum gemeinsam für Integration e.V.“ gemäß § 75 SGB VIII
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Bochumer Jugendamtes schlägt die befristete Anerkennung des Vereins „GemI - Forum gemeinsam für Integration e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII vor. Die Anerkennung soll vorerst bis zum 31. August 2025 befristet werden. Mit diesem Vorschlag sind Nebenbestimmungen verknüpft: Der Verein muss zum 31. August in den Jahren 2023, 2024 und 2025 detaillierte Tätigkeitsberichte bei der Verwaltung einreichen. Die Anerkennung beschränkt sich auf die Arbeit im Bereich der Jugendhilfe und begründet keinen Anspruch auf öffentliche Förderung. Zudem bleibt die Möglichkeit bestehen, die Anerkennung bei Wegfall der Voraussetzungen zu widerrufen.
Der seit 2017 bestehende Verein verfolgt gemeinnützige Ziele wie die Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sowie die Stärkung des interkulturellen Zusammenlebens. Zu seinem Angebot gehören Projekte zur Demokratiebildung, politische Bildungsangebote und Beratungsleistungen in den Bereichen Sozial- und Gesundheitswesen. Die Verwaltung bestätigt, dass alle rechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt sind und die erforderlichen Unterlagen vorliegen. Auch der Kinder- und Jugendring Bochum e.V. sowie die zuständigen Arbeitsgruppen befürworten die befristete Anerkennung des Vereins.
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Beratungsfolge
- 31.08.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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