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Beschlussvorlage der Verwaltung

Antrag auf befristete Anerkennung des „GemI- Forum gemeinsam für Integration e.V.“ gemäß § 75 SGB VIII

20222021 Jugendamt

🟢 Beschlossen 31.08.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (11. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung des Jugendamtes beantragt die befristete Anerkennung des Vereins „GemI - Forum gemeinsam für Integration e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Die vorläufige Anerkennung ist bis zum 31. August 2025 befristet und beschränkt sich auf Tätigkeiten im Bereich der Jugendhilfe. Als Nebenbestimmung der Anerkennung ist der Verein dazu verpflichtet, der Verwaltung des Jugendamtes unaufgefordert detaillierte Tätigkeitsberichte zum 31. August 2023, zum 31. August 2024 sowie zum 31. August 2025 vorzulegen.

Durch die Anerkennung wird kein Anspruch auf öffentliche Förderung begründet. Die Verwaltung behält sich vor, die Anerkennung bei Wegfall der Voraussetzungen gemäß § 25 Abs. 4 AG-KJHG zu widerrufen oder zurückzunehmen. Der Verein setzt sich aus 15 Mitgliedern, 5 Mitarbeitenden und über 50 Ehrenamtlichen zusammen.

Die Durchführung der Maßnahme erfordert keinen zusätzlichen Mittelbedarf und führt zu keinen jährlichen Folgelasten. Klimarelevante Auswirkungen sind nicht vorhanden. Die Satzung sowie die Jugendordnung des Vereins liegen der Vorlage als Anlagen bei. Die Entscheidung über den Antrag ist für die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 31. August 2022 vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 174 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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