Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 / 2024 mit ihren Anlagen in den Rat
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 inklusive der dazugehörigen Anlagen zur Beratung in den Rat eingebracht. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf zur Kenntnis nimmt und diesen ohne vorherige Aussprache im weiteren Beratungsverfahren an die Bezirksvertretungen, die Fachausschüsse des Rates sowie an den Haupt- und Finanzausschuss verweist.
Nach der Einbringung in den Rat wird die Haushaltssatzung unverzüglich öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen werden während des gesamten Beratungszeitraums sowohl in den Bezirksverwaltungsstellen als auch im Internet zur Einsichtnahme bereitgestellt. Den Fraktionen werden die Dokumente wie in den vorangegangenen Jahren zur Verfügung gestellt.
Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können Einwohner sowie Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von 14 Tagen Einwendungen erheben. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 29. September 2022 vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 29.09.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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