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Beschlussvorlage der Verwaltung

Einleitung von Regenwasser in den Hüller Bach im Landschaftsschutzgebiet Nr. 1 des LP Bochum Mitte/Ost - Befreiung

20221965 24.08.2022 Umwelt- und Grünflächenamt

⏸ Zurückgestellt 24.08.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (10. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung des Umwelt- und Grünflächenamtes beabsichtigt, eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsschutzgebietes Nr. 1 im Bereich Bochum Mitte/Ost zu erwirken. Hintergrund ist das Vorhaben der Westnetz GmbH, die Entwässerung der Umspannanlage Hannover an der Berthastraße technisch anzupassen. Derzeit werden Schmutz- und Niederschlagswasser gemeinsam über einen Kanal in den Hüller Bach geleitet. Aufgrund ökologischer Verbesserungen des Gewässers ist jedoch eine Trennung der Wasserarten erforderlich, sodass zukünftig nur noch unbelastetes Niederschlagswasser eingeleitet werden darf.

Das Vorhaben sieht vor, die Anschlüsse von der Umspannanlage zu entkoppeln. Während das Schmutzwasser über einen neuen Leitungsweg dem städtischen Mischwasserkanal in der Berthastraße zugeführt werden soll, wird das Niederschlagswasser über neue Leitungen direkt in den Hüller Bach geleitet. Die baulichen Maßnahmen finden primär auf bereits versiegelten Flächen innerhalb des Geländes statt. Einzig für die Herstellung der Einleitstelle ist eine geringfügige Rodung eines Brombeergebüsches an der Böschung vorgesehen. Da keine wesentlichen Beeinträchtigungen der Natur und Landschaft zu erwarten sind, wird dem Naturschutzbeirat vorgeschlagen, der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung nicht zu widersprechen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 165 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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