Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (10. Sitzung)
Gremium: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Anhörungen
- 2.1Ökologische Landwirtschaft in Bochum – Leitziel und AnreizeZur Vorlage · 20220917 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Förderung der ökologischen Landwirtschaft vorgelegt. Basierend auf einem Antrag der Fraktionen SPD und Die Grünen soll ein Leitbild entwickelt werden, das die Bewirtschaftung städtischer Flächen nachhaltig ausrichtet. Das vorgeschlagene Leitziel sieht vor, dass 60 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen überwiegend ökologisch und nachhaltig ohne Zertifizierung bewirtschaftet werden, wobei der Fokus auf dem Natur- und Artenschutz liegt. Ergänzt wird dies durch Nebenziele: Bis 2030 sollen 20 Prozent zertifizierter Biolandbau erreicht werden, während für das Jahr 2025 Ziele von 15 Prozent bei der produktionsintegrierten Kompensation (PIK) bzw. privaten Ökokonten sowie 5 Prozent soziale Landwirtschaft angestrebt werden.
Die Verwaltung soll künftig bei Grundstücksgeschäften und Verpachtungen auf die Erreichung dieser Ziele hinwirken und ein entsprechendes Handlungskonzept erarbeiten. Die Vorlage basiert auf Beratungen mit der Landwirtschaftskammer NRW, der NABU-Stiftung sowie dem Landwirtschaftsverband Westfalen Lippe. Während die Bereitschaft zur Mitwirkung signalisiert wurde, bestehen laut Dokument noch Klärungsbedarfe bei Themen wie Pestizid- und Düngemitteleinsatz. Die Stadt hat zugesichert, keine Änderungen an bestehenden Pachtverträgen ohne vorherige Gespräche vorzunehmen. Die Initiative knüpft an bereits bestehende Maßnahmen an, wie den Verzicht auf Glyphosat auf städtischen Flächen und die Verpflichtung zu Blühstreifen in Pachtverträgen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (19. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 01.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (12. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 24.08.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (10. Sitzung)
- 3.Befreiungen
- 3.1Umlegung einer Wasserleitung im Schlosspark Bochum-Weitmar durch die Stadtwerke Bochum Holding GmbH; LSG Nr. 8, Landschaftsplan Bochum-WestZur Vorlage · 20221443 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH planen im Bereich des Schlossparks Weitmar den Ersatz einer Wasserleitung aus dem Jahr 1922. Die Leitung ist für die Wasserversorgung des Teilbereichs Bochumer Norden/Wattenscheid maßgeblich. Da eine Erneuerung in paralleler Lage zur bestehenden Leitung aufgrund der Bauweise und des Baumbestands nicht möglich ist, wird eine neue Trasse vorgesehen. Das Vorhaben liegt teilweise im Landschaftsschutzgebiet Nr. 8 des Landschaftsplans Bochum-West.
Die Verlegung der etwa 540 Meter langen Leitung soll teils in offener Bauweise und teils mittels Rohrvortrieb erfolgen. Dabei sind Eingriffe in die Vegetation vorgesehen, darunter die Beseitigung einzelner Sträucher sowie die Fällung eines mittelgroßen Baumes. Ein jüngerer Baum soll umgesetzt werden. Für die Bauzeit, die etwa sechs bis acht Monate umfasst und ab September oder Oktober 2022 beginnen soll, ist zudem eine temporäre Baustraße geplant.
Um die Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen, sind Maßnahmen wie das Pflanzen von Großbäumen und die Ergänzung von Obstwiesen vorgesehen. Ein Fachbeitrag zur Artenbilanzierung kommt zu dem Ergebnis, dass bei Umsetzung der vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen keine artenschutzrechtlichen Konflikte mit Vogel- oder Fledermausarten zu erwarten sind. Der Naturschutzbeirat der Stadt Bochum widerspricht der Erteilung einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes nicht.
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Beratungsfolge
- 22.09.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (11. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür 11Dagegen 1Enthaltungen 0
- 24.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (18. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird nach sehr ausführlicher Beratung zur Kenntnis genommen.
- 24.08.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (10. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 3.2Königsallee: Straßenumbau und Anlage von Radfahrstreifen – Eingriff in eine nach § 29 Abs.3 BNatSchG geschützt AlleeZur Vorlage · 20221963 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Tiefbauamt der Stadt Bochum plant den Umbau eines Abschnitts der Königsallee zwischen Wasserstraße und Arnikastraße zur Errichtung von Radfahrstreifen. Im Zuge dieser Maßnahme sollen Abwasserkanäle sowie Versorgungsleitungen für Strom, Wasser, Gas und Telefon verlegt und bergbauliche Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Bauarbeiten sind ab Oktober 2022 geplant und werden voraussichtlich etwa zweieinhalb Jahre dauern.
Aufgrund der Baumaßnahme ist eine zeitweise Sperrung einer Fahrtrichtung erforderlich, sodass der Verkehr über die Gegenfahrbahn umgeleitet wird. Um den Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten und die Eingriffe in den Bestand zu minimieren, sieht die Planung die Fällung eines Alleebaumes auf der Mittelinsel vor. Eine Verpflanzung des Baumes wurde aufgrund seiner Größe als technisch nicht realisierbar bewertet. Als Ausgleichsmaßnahme soll nach Abschluss der Arbeiten ein neuer Großbaum gepflanzt werden.
Die Vorlage beantragt, dass der Naturschutzbeirat der Stadt Bochum einer Befreiung von den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes sowie des Landesnaturschutzgesetzes NRW nicht widerspricht. Artenschutzrechtliche Beeinträchtigungen für Vögel oder Fledermäuse werden unter Einhaltung allgemeiner Vermeidungsmaßnahmen nicht erwartet.
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- 24.08.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (10. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 3.3Einleitung von Regenwasser in den Hüller Bach im Landschaftsschutzgebiet Nr. 1 des LP Bochum Mitte/Ost - BefreiungZur Vorlage · 20221965 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Umwelt- und Grünflächenamtes beabsichtigt, eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsschutzgebietes Nr. 1 im Bereich Bochum Mitte/Ost zu erwirken. Hintergrund ist das Vorhaben der Westnetz GmbH, die Entwässerung der Umspannanlage Hannover an der Berthastraße technisch anzupassen. Derzeit werden Schmutz- und Niederschlagswasser gemeinsam über einen Kanal in den Hüller Bach geleitet. Aufgrund ökologischer Verbesserungen des Gewässers ist jedoch eine Trennung der Wasserarten erforderlich, sodass zukünftig nur noch unbelastetes Niederschlagswasser eingeleitet werden darf.
Das Vorhaben sieht vor, die Anschlüsse von der Umspannanlage zu entkoppeln. Während das Schmutzwasser über einen neuen Leitungsweg dem städtischen Mischwasserkanal in der Berthastraße zugeführt werden soll, wird das Niederschlagswasser über neue Leitungen direkt in den Hüller Bach geleitet. Die baulichen Maßnahmen finden primär auf bereits versiegelten Flächen innerhalb des Geländes statt. Einzig für die Herstellung der Einleitstelle ist eine geringfügige Rodung eines Brombeergebüsches an der Böschung vorgesehen. Da keine wesentlichen Beeinträchtigungen der Natur und Landschaft zu erwarten sind, wird dem Naturschutzbeirat vorgeschlagen, der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung nicht zu widersprechen.
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- 24.08.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (10. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 4.Mitteilungen
- 4.1Illegal errichtete Mountainbike StreckenZur Vorlage · 20221332 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt weist in einer Mitteilung auf die zunehmende Anlage von Mountainbike-Strecken und sogenannten Singletrails in den Bochumer Wäldern hin. Dabei werden Pfade planiert, Bäume zur Nutzung als Bauholz gefällt und Abgrabungen für Rampen vorgenommen. Diese Eingriffe führen zu Bodenverdichtung, Schäden an Baumwurzeln sowie zu Erosion bei Starkregen. Zudem wird die Störung von Wildtieren und der Verlust von Lebensräumen durch die veränderte Vegetation beschrieben.
Rechtlich ist das Radfahren im Wald gemäß Bundeswaldgesetz primär auf Wegen und Straßen gestattet. In Naturschutzgebieten sind Fahrten abseits dieser Wege untersagt. Die Bochumer Landschaftspläne verbieten zudem Abgrabungen oder Veränderungen, welche das Landschaftsbild beeinträchtigen oder Bäume schädigen könnten. Hinsichtlich der Haftung stellt die Verwaltung fest, dass künstlich errichtete Rampen keine waldtypischen Gefahren darstellen. Sollte die Stadt als Eigentümerin Kenntnis von solchen Anlagen haben und diese dulden, könnte eine Haftung für Unfälle entstehen.
Die Verwaltung betont die Notwendigkeit des Waldschutzes aufgrund der klimatischen Belastungen der Bochumer Wälder. Während einfache Pfade in Waldgebieten ohne Schutzstatus nach einer Abwägung toleriert werden können, empfiehlt das Amt bei der Nutzung von Werkzeugen zur Errichtung von baulichen Anlagen wie Rampen den konsequenten Rückbau dieser Strukturen.
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- 22.09.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 02.09.2022 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (13. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (12. Sitzung)
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (15. Sitzung)
- 24.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (18. Sitzung)
- 24.08.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (10. Sitzung)
- 11.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (15. Sitzung)
- 22.06.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (13. Sitzung)
- 21.06.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (13. Sitzung)
- 14.06.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (15. Sitzung)
- 4.2Informationen zur Ersatzgeldverwendung in 2021 und zu den geplanten Ersatzgeldmaßnahmen in 2022Zur Vorlage · 20221756 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum hat im Rahmen einer Mitteilung der Verwaltung Informationen zur Verwendung von Ersatzgeldern für Ausgleichsmaßnahmen vorgelegt. Die Vorlage mit der Nummer 20221756 dient der Information des Naturschutzbeirats bei der Unteren Naturschutzbehörde gemäß den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes (§ 31 Absatz 4 LNatSchG).
In dem Dokument werden die im Jahr 2021 durch Ersatzgeld finanzierten Maßnahmen sowie die für das Jahr 2022 geplanten Ausgaben erläutert. Für das Kalenderjahr 2021 wurden rund 360.000 Euro verausgabt. Nach der aktuellen Einschätzung der Verwaltung ist für das Jahr 2022 eine Gesamtausgabe in Höhe von insgesamt 510.000 Euro vorgesehen. Die entsprechenden Informationen werden dem Beirat in Form von tabellarischen Übersichten zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 22.09.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 24.08.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (10. Sitzung)
- 4.3Umsetzung Pflege- und EntwicklungspläneZur Vorlage · 20222000 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum hat im Rahmen einer Mitteilung der Verwaltung über den aktuellen Stand bei der Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsplänen berichtet. Die Vorlage mit der Nummer 20222000 geht auf einen Wunsch des Naturschutzbeirats bei der Unteren Naturschutzbehörde zurück, welcher am 10. März 2022 geäußert wurde. Der Beirat hatte um eine detaillierte Auflistung aller Maßnahmen gebeten.
Die Verwaltung legt in der Mitteilung die Maßnahmen dar, die seit dem Jahr 2020 im Rahmen der bestehenden Pflege- und Entwicklungspläne durchgeführt wurden. Zur Dokumentation der Fortschritte ist der Vorlage eine Tabelle beigefügt. Diese enthält Informationen zu den einzelnen Maßnahmen, deren aktuellen Umsetzungsstatus sowie zum jeweiligen Turnus der Durchführung. Die Mitteilung dient dem Naturschutzbeirat zur Kenntnisnahme während seiner Sitzung am 24. August 2022.
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- 22.09.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 24.08.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (10. Sitzung)
- 4.4Amphibienschutz 2022Zur Vorlage · 20222006 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum hat über die im Jahr 2022 durchgeführten Maßnahmen zum Amphibienschutz berichtet. Im Zeitraum vom 24. Februar bis zum 7. April 2022 wurden verschiedene Schutzmaßnahmen umgesetzt, darunter die Pflege von drei Amphibienschutzanlagen mit Tunneln sowie die Installation von Krötenzäunen an acht Straßenabschnitten. Zudem wurden sechs Straßen in den Abend- und Nachtstunden gesperrt und 28 Straßenabschnitte beschildert, wobei teilweise Freiwillige beim Einsammeln und Umsetzen der Tiere unterstützten.
Insgesamt wurden 19.452 Amphibien erfasst, wobei 18.389 Tiere an den Zäunen gezählt und 1.063 Tiere von Freiwilligen aufgesammelt und umgesetzt wurden. Im Vergleich zum Vorjahr zeigten sich an den meisten Abschnitten leicht steigende Zahlen. An der Stembergstraße wurden 11.534 Tiere registriert, was über 60 Prozent der gesamten städtischen Erfassung ausmacht.
Aufgrund der hohen Wanderungszahlen in der Straße „Am neuen Kamp“ ist für das Jahr 2023 die Einrichtung eines neuen Zauns geplant. An der Günnigfelder Straße werden die Schutzmaßnahmen aufgrund des Vorkommens von Kammmolch und Geburtshelferkröte fortgeführt. Für 2023 ist zudem eine zusätzliche Beschilderung an der Ferdinand-Krüger-Straße sowie der Lewackerstraße und der Tenthoffstraße vorgesehen.
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- 22.09.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 24.08.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (10. Sitzung)
- 5.Anregungen und Empfehlungen
- 5.1Biogasanlage für die Stadt BochumZur Vorlage · 20222035 · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Naturschutzbeirat hat im Rahmen der Vorlage 20222035 die Einrichtung einer städtischen Biogasanlage für Bochum angeregt. Grundlage der Anregung ist das Programm „Bochum blüht und summt“, welches zur Förderung der biologischen Vielfalt eine veränderte Pflege von Grünflächen vorsieht. Im Zuge dieses Programms wird die anfallende Biomasse auf den Flächen nicht mehr gemulcht, sondern geerntet und abtransportiert. Das dabei entstehende Schnittgut wird derzeit in einem kostenintensiven Verbrennungsprozess entsorgt.
Der Beirat schlägt vor, diese Biomasse aus den Blumenwiesen sowie von weiteren städtischen Grünflächen energetisch zu verwerten. Durch die Zusammenführung dieses Materials mit anderen kompostierbaren Abfällen der Stadt Bochum soll die Errichtung einer Biogasanlage ermöglicht werden. Als Referenz für ein bereits etabliertes Modell wird auf die seit neun Jahren bestehende Anlage im Ennepe-Ruhr-Kreis verwiesen. Die Anregung zielt darauf ab, die energetische Nutzung des anfallenden Bioabfalls als Alternative zur bisherigen Entsorgung zu etablieren.
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- 22.09.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 24.08.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (10. Sitzung)
- 6.Stellungnahmen
- keine Tagesordnungspunkte
- 7.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
- Nichtöffentlicher Teil
- 8.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Anhörungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Befreiungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anregungen und Empfehlungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 13.Stellungnahmen
- keine Tagesordnungspunkte
- 14.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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