Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz –BImSchG- zur Errichtung und Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage für die zeitweilige Lagerung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen im Stadtbezirk Bochum-Nord reagiert. Die Fraktion hatte zuvor die Befürchtung geäußert, dass durch die Ansiedlung eines Unternehmens eine Zunahme des LKW-Verkehrs eintreten könnte.
Nach Angaben der Verwaltung wurde der ursprüngliche Standort der Stiefel Abbruch GmbH an der Salweidenbecke 18 nicht verlassen, sondern bleibt weiterhin bestehen. Die Anlage in der Dieselstraße 28 stellt eine zusätzliche Einrichtung für das Recycling von Bauabfällen dar. Das laufende Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bezieht sich auf eine wesentliche Änderung einer bereits bestehenden Abfallbehandlungsanlage, wobei sich primär die Arten der behandelten Abfälle ändern.
Hinsichtlich der Verkehrsbelastung führt die Verwaltung aus, dass für den Standort Dieselstraße 28 bis zu 80 LKW-Bewegungen pro Tag genehmigt sind. Laut Angaben von Herrn Stiefel beläuft sich das tatsächliche Aufkommen auf etwa 20 Fahrzeugbewegungen pro Tag, sodass keine zusätzliche Verkehrsbelastung entsteht. Die genehmigten Arbeitszeiten an Werktagen liegen zwischen 6:00 und 22:00 Uhr.
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