Widmung der Stichstraße „In der Schornau“
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage Nummer 20221939 einen Antrag auf Widmung der Stichstraße „In der Schornau“ als Gemeindestraße vorgelegt. Das Tiefbauamt ist für diese Beschlussvorlage federführend. Die Widmung soll auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) erfolgen.
Ziel der Maßnahme ist die Erschließung der Anwohner durch die Einstufung als öffentliche Straße. Die betroffenen Flächen, welche im beiliegenden Lageplan rot markiert sind, befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Der entsprechende Beschlussvorschlag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 14. September 2022 zur Entscheidung vorgelegt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 14.09.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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