Sicherung der Freiheits- und Menschenrechte von misogyner Schlagermusik
✦ KI-Zusammenfassung
In der Anfrage mit der Nummer 20221895 stellt Arnim Backs von der Partei Die PARTEI für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 11. August 2022 Fragen zur musikalischen Gestaltung von Veranstaltungen im Bezirk. Der Antragsteller bezieht sich auf die Diskussion um das Verbot bestimmter Schlagermusik, wie etwa des Liedes „Layla“, und thematisiert den Erhalt der Meinungsfreiheit bei öffentlichen Festen.
Konkret regt Backs an, zu prüfen, ob die Verwaltung eine verpflichtende Mindestquote für als frauenverachtend eingestufte Schlagermusik bei allen Veranstaltungen in Bochum-Mitte einführen kann. Darüber hinaus wird angefragt, ob sichergestellt werden kann, dass Lieder auf Platz eins der Charts bei entsprechenden Veranstaltungen gespielt werden. Eine Ausnahme von dieser Regelung für Werke von Dieter Bohlen wurde in der Anfrage als Möglichkeit genannt.
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- 11.08.2022kein Ergebnis hinterlegt
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