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Antwort der Verwaltung

Vorzeitiger Wechsel von Tagespflegekindern in eine Kindertagesstätte

20221846 31.08.2022 Jugendamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema vorzeitiger Wechsel von Kindern aus der Kindertagespflege in Kindertagesstätten reagiert. Dem Vorwurf, Kitas würden aktiv Kinder im Alter von zwei Jahren aus der Tagespflege abwerben, liegen laut Jugendamt keine Hinweise vor. Die Kitas werden über das Kita-Portal über die Platzsuche informiert und bieten Plätze an, während die Entscheidung über den Wechsel beim Elternhaus liege.

Hinsichtlich der Sorge von Eltern, nach dem dritten Lebensjahr keinen Kita-Platz zu erhalten, bezeichnet die Verwaltung diese Befürchtung als verständlich. Da im Bereich der über drei Jahre alten Kinder (Ü3) derzeit keine vollständige Versorgung gewährleistet werden kann, bestehe das Risiko, dass ein Platz in der gewünschten wohnortnahen Einrichtung im Folgejahr nicht verfügbar ist.

In Ausnahmefällen können Kinder in Abstimmung mit dem Familienbüro bis zu sechs Monate länger in der Kindertagespflege verbleiben, sofern die Aussicht auf einen Kita-Platz besteht. Aus pädagogischen Gründen und zur Sicherstellung der Kapazitäten für jüngere Kinder wird jedoch eine Erhöhung der Altersgrenze nicht angestrebt. Zum Stichtag 30. Juni 2022 wurden 1.687 Kinder unter drei Jahren sowie 170 Kinder über drei Jahren in der Kindertaschenpflege betreut.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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