Widmung eines Teilbereichs der Herner Straße – Umfahrung auf Höhe Hausnummer 401
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Widmung eines Teilbereichs der Herner Straße – Umfahrung auf Höhe der Hausnummer 401 als Gemeindestraße vorgelegt. Der betroffene Bereich liegt in der Gemarkung Riemke und umfasst Teile der Flurstücke 354, 439 sowie 692 innerhalb der Flur 10.
Die Widmung des Straßenabschnitts erfolgt mit dem Ziel, die Erschließung für die Anwohner sicherzustellen und den Bereich öffentlich zu machen. Die entsprechenden Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Als rechtliche Grundlage für das Vorhaben dienen das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen sowie die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Über den vorliegenden Beschlussvorschlag wird die Bezirksvertretung Bochum-Mitte in ihrer Sitzung am 11. August 2022 entscheiden. Federführend für die Vorlage ist das Tiefbauamt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 11.08.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20221833
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