Widmung der „Stettiner Straße“
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat über das Tiefbauamt eine Beschlussvorlage zur Widmung der „Stettiner Straße“ vorgelegt. Das Vorhaben umfasst die offizielle Widmung der betreffenden Flächen als Gemeindestraße gemäß den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) sowie der Gemeindeordnung NRW.
Die betroffenen Flächen liegen in der Gemarkung Hofstede, Flur 15, und umfassen die Flurstücke 1129, 1130 sowie 1131. Laut der Begründung der Vorlage dient die „Stettiner Straße“ der Erschließung der Anwohner, weshalb eine öffentliche Widmung angestrebt wird. Die Eigentümerin der entsprechenden Flächen ist die Stadt Bochum.
Der Beschlussvorschlag wurde von Rouven Strehlau aus dem Tiefbauamt erstellt und soll der Bezirksvertretung Bochum-Mitte in deren Sitzung am 11. August 2022 zur Entscheidung vorgelegt werden. Ein entsprechender Lageplan, der die zu widmenden Flächen rot markiert, ist der Vorlage beigefügt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 11.08.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20221832
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