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Antwort der Verwaltung

Bewerbung der Stadt Bochum für den Fußverkehrs-Check NRW

20221813 10.08.2022 Amt für Stadtplanung und Wohnen

↳ Zugehörige Anfrage Bewerbung der Stadt Bochum für den Fußverkehrs-Check NRW · 18.05.2022
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Partei/Die Stadtgestalter bezüglich einer Teilnahme am „Fußverkehrs-Check NRW“ reagiert. In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur wurde gefragt, ob sich die Stadt für das Programm des Verkehrsministeriums Nordrhein-Westfalen beworben habe und wie eine etwaige Nicht-Bewerbung zu begründen sei.

Nach Angaben des Amtes für Stadtplanung und Wohnen hat sich die Stadt gegen eine Bewerbung entschieden, obwohl das Angebot grundsätzlich begrüßt wird. Als wesentlicher Grund führt die Verwaltung an, dass bereits verschiedene (Nah)Mobilitätskonzepte im Rahmen von Klimaschutz- und Stadtentwicklungsprozessen entwickelt wurden oder derzeit in Arbeit sind. Dazu zählen Projekte für die Gebiete Bochum-Wattenscheid, Bochum-Laer sowie das Gebiet Werne – Langendreer-Alter Bahnhof und das Stadterneuerungsgebiet Hamme.

Die Verwaltung gibt an, dass die Bearbeitungstiefe dieser bestehenden Konzepte über den Anforderungen des Fußverkehrs-Checks liege. Zudem seien durch die Verknüpfung mit integrierten Stadtentwicklungskonzepten (ISEK) eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung sowie verbesserte Chancen auf Fördermittel gewährleistet. Als begrenzender Faktor wird zudem die personelle Kapazität der Verwaltung genannt. Der Fußverkehr sei darüber hinaus in weiteren stadtteilbezogenen Verkehrskonzepten, etwa für die Innenstadt oder den Bereich Hamme-Hordel-Hofstede, bereits berücksichtigt.

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