Vierzigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Anhörung zur Änderung des Straßenverzeichnisses im Bezirk Bochum-Südwest
✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt hat eine Beschlussvorlage zur vierzigsten Änderungssatzung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung für den Bezirk Bochum-Südwest vorgelegt. Im Zentrum der Vorlage stehen Anpassungen des Straßenverzeichnisses, die eine Neueinstufung bestimmter Straßenabschnitte in unterschiedliche Reinigungsklassen vorsehen.
Konkret sieht der Vorschlag Änderungen im Köllerholzweg sowie in der Straße Am Acker vor. Im Köllerholzweg sollen die ungeraden Hausnummern sowie der Bereich von Hausnummer 6 bis 72 in der Reinigungsklasse B1 verbleiben, während der Abschnitt von Hausnummer 74 bis 124 in die Klasse B umgestuft werden soll. Bei der Straße Am Acker ist vorgesehen, den Bereich von der Lewackerstraße bis zum Chursbusch in der Klasse B1 zu belassen und die Stichstraßen in Höhe der Hausnummern 6 sowie 13/38 in die Klasse B einzustufen.
Die Anpassungen basieren auf Anregungen von Anliegern. Die Umstufung wird damit begründet, dass in den betroffenen Teilbereichen des Köllerholzwegs und der Straße Am Acker kein ausreichend breiter Gehweg vorhanden ist, was eine Einstufung in Reinigungsklassen ohne Gehwegreinigung ermöglicht. Die Reinigungsklassen regeln die Häufigkeit der Reinigung sowie die Zuständigkeit zwischen der Stadt Bochum und den Anliegern.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 24.08.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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