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Antwort der Verwaltung

Anfrage der „Grüne Ratsfraktion“ in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 19.05.2022. (Vorlagenummer: 20221479; TOP: 6.4)

20221781 16.08.2022 Amt für Soziales

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Grüne Ratsfraktion hat im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Fragen zur Weiterentwicklung des Bochumer Wohnungsnothilfekonzepts gestellt. Im Zentrum der Anfrage standen die mögliche Ausweitung des „Housing First“-Ansatzes, die Nutzung von Fördergeldern durch den LWL oder den Bund sowie bestehende Kooperationen mit großen Wohnungsunternehmen zur Vermittlung von Wohnraum an wohnungslose Menschen.

Die Verwaltung antwortete auf diese Anfrage, dass eine methodische Umsetzung von „Housing First“ zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich sei. Ein konkretes Konzept soll zu einem späteren Zeitpunkt durch die Fachstelle der Wohnungsnotfallhilfen in Abstimmung mit den beteiligten Akteuren erarbeitet werden. Der Aufbau entsprechender Netzwerke solle erst nach dieser bedarfsorientierten Konzeptionierung erfolgen. Bezüglich der Finanzierung gab das Amt für Soziales an, dass derzeit keine Fördergelder des LWL oder des Bundes für „Housing First“-Projekte akquiriert werden; die Prüfung von Fördermöglichkeiten und Antragsbedingungen befinde sich jedoch in Bearbeitung. Zu den Kooperationen mit Wohnungsbaugesellschaften teilte die Verwaltung mit, dass seit dem 28. August 2020 eine Vereinbarung zwischen der Stadt Bochum und den Unternehmen VBW, Vonovia, VivaWest sowie LEG im Rahmen der Wohnungslosenhilfe besteht.

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