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Antwort der Verwaltung

Eigenverantwortete Selbsttötung - begleiteter Suizid

20221776 18.08.2022 Gesundheitsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage von Richard Rausch, Mitglied des Beirates „Leben im Alter“, wurden Informationen zum Thema eigenverantwortte Selbsttötung in Bochum bereitgestellt. Auf die Bitte um eine jährliche Mitteilung der Anzahl eigenverantworteter Suizide teilte das Gesundheitsamt mit, dass diese spezifische Zahl nicht erfasst wird. Als Vergleichswert wurde jedoch der Dreijahresmittelwert der Jahre 2018 bis 2020 für Todesfälle durch vorsätzliche Selbstbeschädigung angeführt, der durchschnittlich 22 Bürger pro Jahr umfasst.

Bezüglich der Anfrage nach Planungen für Einrichtungen zur Ermöglichung eines begleiteten Suizids bei Kirchen, Wohlfahrtsverbänden sowie dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und dem Kommunalverband Ruhr liegen der Verwaltung keine Informationen über entsprechende Vorhaben vor. Von der Regionalplanung des LWL wurde mitgeteilt, dass keine Planungen für solche Einrichtungen existieren. Die Verwaltung verwies zudem darauf, dass aufgrund der Neuregelung der Sterbehilfe nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe derzeit keine abschließenden Regelungen vorliegen.

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