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Beschlussvorlage der Verwaltung

Förderung des historischen Zugverkehrs im Ruhrtal

20221766 16.09.2022 Dezernat IV - Bildung, Integration, Kultur und Sport

🟢 Beschlossen 16.09.2022 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (10. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag, 0 Enthaltungen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Förderung des historischen Schienenverkehrs auf der Ruhrtalstrecke für die Jahre 2023 und 2024 vorgelegt. Die DGEG Bahnen und Reisen AG, die als Betriebsgesellschaft der Stiftung Eisenbahnmuseum Bochum fungiert, beantragt eine jährliche Zuwendung von maximal 65.000 Euro zur Deckung von Betriebskosten.

Die Förderung ist als Fehlbetragsfinanzierung vorgesehen, da der historische Zugverkehr auf der Strecke zwischen dem Eisenbahnmuseum Bochum-Dahlhausen und Wengern-Ost über Hattingen ohne staatliche Unterstützung nicht wirtschaftlich rentabel ist. Der Einsatz umfasst unter anderem den Museumszug sowie den historischen Dieseltriebwagen T 2. Die Zuwendung erfolgt im Rahmen der EU-weiten Beihilfenregeln für kulturelle Zwecke gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Kulturetat der Stadt Bochum hinterlegt. Im Zuge des Zuwendungsbescheides wird die DGEG Bahnen und Reisen AG dazu verpflichtet, bis zum 31. Mai 2024 eine Kostenaufstellung über die Einnahmen und Ausgaben der Jahre 2022 und 2023 vorzulegen. Sollte sich ein geringerer Fehlbetrag als die bewilligte Summe ergeben, ist eine entsprechende Erstattung an die Stadt Bochum vorzunehmen.

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