Verstärkte Kontrollen des Verkehrs auf dem Bongardboulevard
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Grüne“ hat in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte angefragt, ob die Verwaltung verstärkte Kontrollen des Einfahrverbots auf dem Bongardboulevard durchführen kann. Hintergrund ist die Annahme, dass zwischen 11 und 21 Uhr regelmäßig Verstöße durch PKW und LKW auf den Straßen Bongardstraße und Massenbergstraße auftreten.
Die Verwaltung erläuterte in ihrer Antwort, dass für diesen Bereich ein Einfahrverbot für Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge gilt. Ausgenommen von dieser Regelung sind der Buslinienverkehr sowie die Zufahrt zu privaten Stellplätzen, wie etwa beim Kortumhaus oder am Platz an der Pauluskirche. Das Be- und Entladen ist zeitlich begrenzt auf den Zeitraum zwischen 21 Uhr und 11 Uhr erlaubt, wobei für Elektrofahrzeuge eine Frist bis 12:30 Uhr gilt.
Bezüglich der Durchsetzung des Verbots wies die Verwaltung darauf hin, dass die Kontrolle des fließenden Straßenverkehrs ausschließlich in der Zuständigkeit der Polizei liegt und nicht durch die Gemeinde erfolgen kann. Die Polizei Bochum teilte mit, dass bereits regelmäßig Kontrollen zu verschiedenen Uhrzeiten durchgeführt werden, insbesondere in den Abendstunden. Eine Fortsetzung dieser Kontrollmaßnahmen für den Bereich des Boulevards wurde seitens der Polizei angekündigt.
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