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Antwort der Verwaltung

Straßenausbaubeiträge hier: Auswirkungen durch Gesetzesänderung

20221729 10.08.2022 Tiefbauamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Antwort der Verwaltung zur Vorlage 20221729 erläutert Bernd Kresimon vom Tiefbauamt die Auswirkungen der geänderten Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen auf die Straßenausbaubeiträge in Bochum. Aufgrund der neuen Richtlinien vom 24. März 2022 übernimmt das Land NRW für alle Maßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden, 100 Prozent der Anliegeranteile. Damit entfällt die bisherige Regelung einer 50-prozentigen Entlastung, was zu einer vollständigen Kostenbefreiung der beitragspflichtigen Grundstückseigentümer führt.

Das administrative Verfahren bleibt von dieser Änderung unberührt. Die Stadtverwaltung ist weiterhin für die Erstellung und Fortführung eines Straßen- und Wegekonzeptes verantwortlich, da nur darin aufgeführte Maßnahmen förderfähig sind. Ebenso müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Anliegerversammlungen durchgeführt sowie die Beiträge berechnet und Bescheide erstellt werden. Nach Abschluss und Abrechnung einer Maßnahme muss die Stadt Bochum einen Antrag auf Landesförderung bei der NRW.BANK stellen, wobei kein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht. Nach Erhalt der Fördermittel wird der in den Beitragsbescheiden ausgewiesene Betrag um die 100-prozentige Landesförderung reduziert, sodass für die Anlieger ein Beitrag von null Euro verbleibt.

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