Zusätzliche Baumpflanzungen auf der Fläche Mark 51°7
✦ KI-Zusammenfassung
Im Anschluss an einen Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung vom 24. März 2022 hat die Verwaltung geprüft, ob im Randbereich der Fläche Mark 51°7 zusätzliche Baumpflanzungen ohne aufwendige Untergrundarbeiten möglich sind. Die Prüfung in Zusammenarbeit mit der Bochum Perspektive GmbH ergab, dass weitere Pflanzungen nicht realisierbar sind, ohne in das bestehende technische Konzept einzugreifen oder kostspielige Erdarbeiten vorzunehmen.
Da es sich bei dem Gelände um einen ehemaligen Industrie- und Zechenstandort handelt, sind Altlasten unter einer Abdichtung und einer sauberen Erdschicht geschützt. Eine Pflanzung ist technisch nur dort möglich, wo die Abdichtung tiefer als zwei Meter liegt oder gar nicht vorhanden ist. Im Bereich des Grünzuges entlang der Suttner-Nobel-Allee, der keine Abdichtung aufweist, rät die Verwaltung von weiteren Pflanzungen ab. Aufgrund der Lage zwischen einer Lärmschutzwand und der Straße würde eine zusätzliche Bepflanzung den Raum zu stark beschatten und das Konzept von Offenheit und Helligkeit verändern.
Die bereits in der Planung enthaltenen zwölf zusätzlichen Standorte für Baumpflanzungen sollen wie vorgesehen umgesetzt werden. Die Durchführung dieser Maßnahmen ist jedoch an die endgültige Fertigstellung der Grünflächen auf Mark 51°7 und deren anschließende Übergabe an die Stadt Bochum gebunden.
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