Einziehung einer Teilfläche an der "Kohlenstrasse"
✦ KI-Zusammenfassung
Das Tiefbauamt der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einziehung einer Teilfläche der Kohlenstraße im Bereich Weitmar vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist die förmliche Einziehung bestimmter Flurstücke, um die städtebauliche Entwicklung des Areals voranzutreiben.
Die Stadt hat im Rahmen der Planung und des Baus der sogenannten Westtangente über mehrere Jahre hinweg sukzessive Grundstücke an der Kohlenstraße erworben. Da die vorhandene Gebäudesubstanz nach mehr als 70 Jahren verbraucht ist, soll ein Abriss der Gebäude aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht erfolgen. Die städtebauliche Zielsetzung sieht vor, das Areal an die gewerbliche Nutzung der Umgebung anzupassen und neue Gewerbeflächen sowie Arbeitsplätze zu schaffen. Dies betrifft insbesondere die Nähe zum Gewerbegebiet „Am Umweltpark“ und den Ausbau der Bundesautobahn A448.
Die Verwaltung begründet die Einziehung damit, dass die betroffene Straßenfläche für den öffentlichen Verkehr nicht mehr benötigt wird und somit die Voraussetzungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW erfüllt sind. Die förmliche Einziehung ist eine notwendige Voraussetzung, um die Fläche künftig vermarkten zu können.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 11.08.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20221671
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