Kindergeldbezug für volljährige Schülerinnen und Schüler - Ersetzungsantrag der CDU-Ratsfraktion zu TOP 4.1
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat einen Antrag an den Ausschuss für Schule und Bildung gestellt, der eine automatische Ausstellung von Schulbescheinigungen für volljährige Schülerinnen und Schüler vorsieht. Die Verwaltung soll dazu angehalten werden, gemeinsam mit dem Städtetag die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Eltern nach Vollendung des 17. Lebensjahres ihrer Kinder automatisch eine Bescheinigung über den Schulbesuch sowie das voraussichtliche Ende der Schullaufbahn erhalten.
Der Antrag bezieht sich auf die Notwendigkeit, gegenüber der Familienkasse die Voraussetzungen für den weiteren Bezug von Kindergeld ab dem 18. Lebensjahr zu dokumentieren. Bisher müssen Eltern diese Bescheinigungen individuell bei den Schulen oder Schulträgern anfordern. Mit der Rückkehr zum G9-Gymnasialzweig wird eine Zunahme der Anzahl betroffener Schüler in Bochum erwartet. Die CDU-Fraktion strebt durch die automatische Übermittlung eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und eine Entlastung der Schulen an. Zudem soll über den Städtetag auf eine entsprechende Auskunftspflicht im Kindergeldgesetz hingewirkt werden, analog zur Regelung beim Bundesausbildungsförderungsgesetz.
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Beratungsfolge
- 07.06.2022Mehrheitlich dagegenEnthaltungen: 2 (Die Linke, FFB)Dagegen: 8 (SPD, Grüne)Dafür: 4 ( CDU, UWG) , Frau Kotalla
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