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Beschlussvorlage der Verwaltung

Förderung von Eigeninitiativen der Schulen im Stadtbezirk Bochum-Ost

20221585 22.06.2022 Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Ost IV

🟢 Beschlossen 22.06.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (13. Sitzung) · Einstimmig beschlossen gemäß Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Bochum-Ost beabsichtigt, die Eigeninitiative von Schulen im Stadtbezirk durch eine Gesamtsumme von 31.515,62 Euro zu fördern. Grundlage für den Beschlussvorschlag ist die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen für Schulen im Bezirk.

Bis zum Stichtag am 13. Mai 2022 gingen Anträge von acht Schulen ein, die eine Gesamtsumme von 46.898,52 Euro forderten. Gemäß der geltenden Richtlinien wird pro Antrag eine Zuwendung in Höhe von 70 Prozent der beantragten Summe gewährt, wobei die maximale Fördersumme pro Einzelfall auf 7.000 Euro begrenzt ist. Insgesamt sind neun Schulen in der Liste der zu fördernden Projekte enthalten.

Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus zwei Quellen: Ein Teil der Mittel stammt aus den bereitgestellten Haushaltsmitteln für die Förderung von Schulen, während der darüber hinausgehende Betrag aus dem sogenannten „Feuerwehrtopf 2022“ gedeckt wird. Die zusätzlichen Mittel werden durch nicht genutzte Fördermittel aus dem Bereich der Kindergärten und Kindertagesstätten bereitgestellt. Für die Durchführung der Auszahlungen sowie die Prüfung der Verwendungsnachweise ist die Bezirksverwaltungsstelle Ost zuständig.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 161 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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