Karl-Rawitzki-Sraße 30 - Bauordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zur geplanten Bebauung in der Karl-Rawitzki-Straße 30 Stellung bezogen. Das Vorhaben sieht die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 21 Wohneinheiten auf einem bislang ungenutzten Grundstück vor.
Hinsichtlich der Erschließung gibt das Bauordnungsamt an, dass die Zufahrt über das Flurstück 3434, welches im Eigentum der Stadt Bochum steht, über die gesamte Länge eine Breite von drei Metern aufweist. Um die Nutzung durch Baufahrzeuge zu ermöglichen, ist ein Ausbau der Zufahrt auf diese Breite erforderlich. Eine separate Feuerwehrzufahrt muss nicht angelegt werden, da die betroffenen Flurstücke weniger als 50 Meter von der Karl-Rawitzki-Straße entfernt liegen. Die Müllentsorgung gehört nicht zum Prüfumfang der Verwaltung. Der bestehende Fußweg kann weiterhin genutzt werden.
Bezüglich der Gebäudehöhe ist geplant, das Haus mit zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss zu errichten. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 446, der zwei Vollgeschosse festsetzt. Eine Befreiung von den Festsetzungen zur Geschossigkeit wurde erteilt, da die Abweichung städtebaulich vertretbar und mit öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach geltendem Recht gilt ein Staffelgeschoss nicht als Vollgeschoss, sofern es die erforderliche Höhe von 2,30 Metern auf maximal 75 Prozent der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses aufweist.
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