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Beschlussvorlage der Verwaltung

Nachwahl einer Bezirksbürgermeisterin/eines Bezirksbürgermeisters für den Stadtbezirk Bochum-Ost

20221505 22.06.2022 Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Ost IV

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Aufgrund der Mandatsniederlegung von Andrea Busche zum 31. Mai 2022 ist im Stadtbezirk Bochum-Ost eine Nachwahl für das Amt der Bezirksbürgermeisterin bzw. des Bezirksbürgermeisters erforderlich. Mit dem Rücktritt aus der Bezirksvertretung Bochum-Ost entfiel auch die bisherige Amtsführung als Bezirksbürgermeisterin.

Die Durchführung der Wahl richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, insbesondere nach den Paragrafen 36, 50 und 67 GO NRW. Die Abstimmung über die eingereichten Wahlvorschläge soll in einem einzigen Wahlgang unter Anwendung der Grundsätze der Verhältniswahl sowie durch geheim stattfindende Stimmabgabe erfolgen. Die Bezirksvertretung wählt die Nachfolge für die verbleibende Dauer der aktuellen Wahlperiode ohne vorherige Aussprache. Die Entscheidung über die Neubesetzung des Amtes ist für die Sitzung am 22. Juni 2022 vorgesehen.

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