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Beschlussvorlage der Verwaltung

Widmung der „Wegmannstraße“

20221395 24.08.2022 Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 24.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (18. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest wird in ihrer Sitzung am 24. August 2022 über die Widmung der Wegmannstraße entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Tiefbauamtes, erstellt von Petra Jäger, beantragt die Einstufung der Straße als Gemeindestraße.

Die Maßnahme dient der Erschließung für die Anwohner und soll den öffentlichen Charakter der Wegmannstraße festlegen. Die betroffene Fläche liegt in der Gemarkung Weitmar (Flur 4, Flurstücke 1453). Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 328 der Stadt Bochum ist das betreffende Areal bereits als öffentliche Straßenverkehrsfläche vorgesehen.

Die rechtliche Grundlage für diesen Beschluss bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW. Die Eigentümerin der Flächen, die zur Widmung vorgeschlagen werden, ist die Stadt Bochum. Ein entsprechender Lageplan ist der Vorlage beigefügt, um die genauen Grenzen der zu widmenden Fläche darzustellen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 125 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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