Widmung der „Wegmannstraße“
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest wird in ihrer Sitzung am 24. August 2022 über die Widmung der Wegmannstraße entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Tiefbauamtes, erstellt von Petra Jäger, beantragt die Einstufung der Straße als Gemeindestraße.
Die Maßnahme dient der Erschließung für die Anwohner und soll den öffentlichen Charakter der Wegmannstraße festlegen. Die betroffene Fläche liegt in der Gemarkung Weitmar (Flur 4, Flurstücke 1453). Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 328 der Stadt Bochum ist das betreffende Areal bereits als öffentliche Straßenverkehrsfläche vorgesehen.
Die rechtliche Grundlage für diesen Beschluss bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW. Die Eigentümerin der Flächen, die zur Widmung vorgeschlagen werden, ist die Stadt Bochum. Ein entsprechender Lageplan ist der Vorlage beigefügt, um die genauen Grenzen der zu widmenden Fläche darzustellen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 24.08.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.08.2022kein Ergebnis hinterlegt
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